Infos & Daten

Bei einer Europalette (verkürzte und umgangssprachliche Abkürzung für die eigentlich korrektere Bezeichnung Europoolpalette) handelt es sich um eine nach UIC (Vereinigung der internationalen Eisenbahnen) genormte (EN 13698-1) Mehrwegpalette, die an dem im Oval eingebrannten EPAL-Kennzeichen zu erkennen ist (bis 2013 galt die Kennzeichnung EUR). Sowohl die Maße (120 cm x 80 cm) als auch die Bauweise wie beispielsweise die Anzahl der verwendeten Spezialnägel (meist 78 Stück) entsprechen den genauen Vorgaben der European Pallet Association e. V. (EPAL). Die Europalette wird als sogenannte Vierwegpalette bezeichnet, da von allen vier Seiten gleichermaßen gut mittels eines automatischen Flurfördergeräts (Hubwagen oder Gabelstabler) aufgenommen und bewegt werden kann.

Die Idee einer tauschbaren Mehrwegpalette für den Güterverkehr wurde Anfang der 1960er Jahre geboren. In den folgenden Jahren stimmten immer mehr europäische Eisenbahnunternehmen einem entsprechenden Vertragswerk zu. Ende der 1960er Jahre wurden die Verträge über eine genormte Gitterbox erweitert. Hierin konnten nun auch kleinteilige Güter wie sie in der Autozulieferindustrie anfallen, mit der entsprechenden nötigen Sorgfalt transportiert werden.

In den einschlägigen Verträgen verpflichteten sich die unterzeichnenden Eisenbahngesellschaften zur Wahrung der Norm während der Herstellung sowie zur Reparatur von beschädigten Europaletten und -gitterboxen. Des Weiteren wurde die Überwachung und die Gewährleistung für einen störungsfreien Tausch festgelegt. Etwaige Verstöße gegen die Bestimmungen zur Herstellung oder der Reparatur der Europaletten und -boxen werden laut den Verträgen entsprechend straf- und zivilrechtlich geahndet. Zudem sind mittlerweile auch etliche gefälschte Exemplare im Umlauf.